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Wo nur Gespräche helfen

Cybergrooming und Sextortion

Kein Filter erkennt eine Beziehungsanbahnung. Hier hilft nur, dass dein Kind weiss, was passieren kann, und dir alles erzählen darf.

Aktualisiert am 21.09.2026

Die Lage in der Schweiz

  • 85 % der Opfer von Cyber-Sexualdelikten sind unter 20 Jahre alt (Polizeiliche Kriminalstatistik).
  • Fälle von Cybergrooming nehmen zu (+18 % im Vorjahresvergleich).
  • Jeder zweite Jugendliche hat online schon sexuelle Belästigung erlebt (JAMES-Studie).
  • Bei Sextortion (Erpressung mit Nacktbildern) waren 2025 neun von zehn Betroffenen männlich. Täter arbeiten mit KI-generierten Fake-Profilen.

Wie Grooming abläuft

  1. Kontakt in Game, Chat oder Social Media, oft als gleichaltrig getarnt.
  2. Vertrauen und Geheimnisse aufbauen («Deine Eltern verstehen dich nicht»).
  3. Wechsel auf eine private Plattform (Snapchat, WhatsApp, Telegram).
  4. Bitte um Fotos, dann Druck oder Erpressung.

Was dein Kind wissen muss

  • Du bist nie schuld. Auch wenn du ein Bild geschickt hast.
  • Nie bezahlen, nie weitere Bilder schicken. Kontakt abbrechen, nichts löschen.
  • Sofort einem Erwachsenen sagen. Es passiert nichts Schlimmes, wenn du es erzählst.

Was du als Elternteil tun solltest

  • Nicht bestrafen, nicht das Handy wegnehmen. Sonst schweigt dein Kind beim nächsten Mal.
  • Screenshots sichern, Polizei einschalten, Plattform melden.
  • Hilfe: Pro Juventute 147 (für Kinder und Jugendliche), Kinderschutz Schweiz, clickandstop.ch.