Gesetze und Empfehlungen in der Schweiz
Was gilt rechtlich, was empfehlen Fachstellen, und ab welchem Alter sind Apps überhaupt zugelassen?
Aktualisiert am 21.09.2026
Gesetze
- JSFVG (Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele): seit 1. Januar 2025. Alterskennzeichnung und Alterskontrolle sind schweizweit verbindlich, auch für Onlinehändler und Streaming.
- Social-Media-Mindestalter: Kein Gesetz in der Schweiz (Stand September 2026). Ein Plattformgesetz ist in der Vernehmlassung. 42 % der Bevölkerung wären für ein Mindestalter 16 ohne elterliche Zustimmung.
- Sexting: Das Weiterleiten von Nacktbildern Minderjähriger ist strafbar, auch für Minderjährige selbst.
Mindestalter der Plattformen (Nutzungsbedingungen)
WhatsApp, TikTok, Instagram, Snapchat, Discord, YouTube (ohne Kids): jeweils 13 Jahre. Diese Grenzen werden kaum kontrolliert, sind aber ein guter Anker für Familienregeln.
Empfehlungen zur Bildschirmzeit (Pro Juventute, Jugend und Medien)
- 0–3 Jahre: Kein Bildschirm. Spielen und sprechen.
- 3–6 Jahre: Wenig, gemeinsam, nie beim Essen oder vor dem Schlafen, nie zur Beruhigung.
- 6–9 Jahre: Höchstens etwa 60 Minuten pro Tag, kreativ nutzen, das Internet erklären.
- 9–12 Jahre: 60 bis 100 Minuten pro Tag. Gemeinsam besprechen, ab wann ein eigenes Handy Sinn ergibt.
Wichtiger als Minuten sind Inhalt, Begleitung und Regeln.
Zahlen (ZHAW MIKE/JAMES)
- Eigenes Handy: 25 % der 6- bis 9-Jährigen, rund zwei Drittel der 10- bis 11-Jährigen, vier Fünftel der 12- bis 13-Jährigen.
- 98 % der 12- bis 19-Jährigen besitzen ein Smartphone.
- Die «Big Four»: Instagram, TikTok, Snapchat, WhatsApp.